Die Verlobung/Heiratsantrag - Begriffserklärung

Dieses Thema im Forum 'Heiratsantrag + Verlobung' wurde von Joaquin gestartet, 19 Januar 2009.

  1. Joaquin Administrator

    Als kurze Begriffserklärung beziehe ich mich hier mal kurz auf die Wikipedia und versuche mal das Wesen der Verlobung bzw. des Heiratsantrages hier darzulegen:


    In Deutschland jedoch hat das Wesen der Verlobung und des Heiratsantrages an Bedeutung verloren und auch "Sex" spielt hier keine Rolle mer:


    Dabei handelt es sich in Deutschland immer noch um einen Vertrag bei der Verlobung:


    Wie aber schon oben beschrieben, lässt sich ein Recht daraus in Deutschland nicht ableiten:


    Eine Hochzeit/Heirat kann jedoch auch ohne vorherige Verlobung stattfinden.


    Aber auch wenn keine Verlobung stattgefunden hat, gibt es für den Gesetzgeber den Begriff der Verlobten:


    Die Form bzw. die Art, wie man eine Verlobung jedoch eingeht, die ist jedoch frei wählbar, aber direkt auszuführen:

    Wichtig ist also, dass die Verlobung weder durch die Eltern noch andere Verwandte und Personen diktiert werden kann. Also ein Vorschreiben wen man zu heiraten hat, gibt es in Deutschland nicht, da die Verlobung ja eh keine rechtsbindende Wirkung hat. Auch die Form und Art der Verlobung ist keinen festen Regeln unterworfen, was für die Verlobung an sich bedeutet, hier kann man für die Gestaltung einer Verlobung, der Phantasie freien Lauf lassen.


    Was die Sittenwidrigkeit angeht, ist sie in einigen Punkten recht klar, anderswo jedoch nicht:


    Auch wenn die Verlobung keine bindende Wirkung hat, so können dennoch aus einer Verlobung zum Beispiel Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden:


    In der Schweiz sind einige Teile der Verlobung etwas anders geregelt:

  2. traute Braut Benutzer

    das ist ja alles schön und gut und rechtlich so festgelegt, ja....aber wie es jeder für sich selbst definiert und welche Bedeutung es für den einzelnen hat das ist doch im Grunde viel wichtiger
  3. Magda Benutzer

    Ich denke so etwas geht immer so lange gut, bis es Streit gibt und einer skrupellos genug ist, auch den Rechtsweg zu benutzen um den anderen zu Schaden. Kann aber auch sein, dass hier vorab größere und bedeutendere Versprechen gemacht wurden, die dann halt zurück gefordert werden.
  4. wedding-dagmar Benutzer

    Tut mir leid, aber ich finde, dass in Sachen Verlobung und Heiratsantrag Gesetze und Gerichte nun wirklich nichts zu suchen haben. Zum Glück ist heutzutage Heirat eher eine Liebessache, auch wenn es sicher auch bei uns in Deutschland noch Vernunftehen gibt. In anderen Ländern ist dies ja immer noch üblich. Über die Bedeutung von Vernunft in diesem Kontext will ich mich hier an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Ich finde die beiden Hochzeitskandidaten sollten das unter sich ausmachen, wenn einer der beiden plötzlich einen Schritt zurück macht, weil man es sich doch anders überlegt hat. Sicher ist dies ein schwerer Vertrauensbruch, aber das ist doch keine Angelegenheit für die Justiz. Wenn das gesetzlich geregelt wird, bedeutet dies doch nichts anderes, als das die Ehe betrachtet wird als rein ökonomischer Logik folgende Beziehung zwischen zwei Menschen. Dies entspricht wohl kaum dem modernen Bild einer Gesellschaft, in welcher persönliche Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit zentral sind. Es kann doch nicht sein, dass Ehe nur das "rechtlich verbriefte" Ergebnis einer kostenlosen und erfolgreichen Partnersuche ist, die einzig und allein den persönlichen finanziellen Vorteil zum Ziel hat. Da werden wir um hunderte Jahre in der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeworfen. Weil sich mein Partner mit mir verlobt hat, habe ich doch noch längst nicht einen Anspruch darauf, diesen auch am Ende zu ehelichen. Das kommt mir so vor: "Also ich habe schon immer mit seinem Gehalt gerechnet, und jetzt wird daraus nichts, weil er es sich anders überlegt hat, so klage ich gegen den wirtschaftlichen Schaden seines Rücktritts von der geplanten Heirat". Das ist absurd!
  5. rosi Benutzer

    kennt einer von Euch Ehefrauen oder baldigen Ehefrauen das Gefühl der Skepsis? Ich verspürte das damals bei meinem Heiratsantrag ganz stark und das obwohl ich mir meiner Liebe zu diesem Mann wirklich sicher war.. kein Ahnung vielleicht war das auch Panik, aber ich bekam auf einmal ganz schön Angst und mein Kopf fing an wie wild zu rattern! Wahrscheinliczh ist ein Moment der Skepsis aber auch ganz gut um seine Entscheidungen im Leben richtig zu treffen.. ich habe nichts bereut und bin seit vielen Jahren glücklich verheiratet..

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